Schlagwort: Fünfprozentklausel Bundestag Parteien Wahl

  • Fünfprozentklausel

    Jede Partei, die in den Bundestag möchte, braucht eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Die Parteien müssen mindestens 5 Prozent aller Wähler:innen erreichen. Das heißt, mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Personen müssen für die Partei stimmen. Schafft die Partei das nicht, darf sie nicht in den Bundestag. Man spricht auch von der Fünfprozenthürde.