Wahlprüfsteine des NipB

1. Was bedeutet Inklusion für Sie und was wollen Sie tun, um Inklusion überall zu verbessern?
CDU

Inklusion ist für uns, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in möglichst vielen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben können und dafür die entsprechenden Strukturen vorhanden sind. Wir betrachten die Umsetzung von Inklusion und Teilhabe dabei als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

FDP

Wir Freie Demokraten verstehen unter Inklusion das Recht jedes Einzelnen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Status, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dafür werden wir vielfältige Maßnahmen umsetzen. So sollen Schulen barrierefrei und inklusiv gestaltet werden. Unsere Lehrkräfte sollen dafür auch spezielle Fortbildungen erhalten. Wir werden inklusive Freizeit- und Kulturangebote fördern, den Ausbau barrierefreier Infrastruktur vorantreiben und vieles mehr. 

BSW

Inklusion bedeutet für uns die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben. Wir wollen den Paradigmenwechsel zu einem personenzentrierten Leistungssystem vorantreiben. So fordern wir zum Beispiel eine inklusive Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen und ein inklusives Bildungssystem, welches Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ein lebenslanges Lernen entsprechend ihren individuellen Bedarfen erlaubt. Ebenso machen wir uns stark für eine inklusive Ausgestaltung des Arbeitsmarktes. Wir machen uns stark für den Ausbau barrierefreier Zugänge zu Bahnhöfen und Haltestellen sowie die Anpassung von Fahrzeugen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Linke

Inklusion bedeutet die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, unabhängig von ihren Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Behinderung. Es bedeutet auch einen Abbau von verschiedenen Barrieren. Denn Behinderung entsteht vor allem durch eine Umwelt, die Menschen einschränkt. In diesem weiten Verständnis ist Inklusionspolitik für Die Linke eine Querschnittsaufgabe, bei der alle Bereiche mitgedacht werden müssen: Bildung, Arbeit, Gesundheit, Pflege, Bauwesen und viele mehr. Die Linke legt bei ihren parlamentarischen Initiativen viel Wert auf die Beteiligung der Selbstvertretung. Zum Beispiel in Form von regelmäßigen Fachgesprächen und Austauschrunden, die die Linksfraktion durchführt.

Wir wollen die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen fördern und dafür sowohl bestehende Beteiligungsgremien stärken als auch neue Beteiligungsformate erproben. Die Novellierung des Inklusionsgesetzes soll dafür vor allem auf kommunaler Ebene bessere Voraussetzungen schaffen. Kommunale Inklusionsbeauftragte sollen ihre Arbeit auf Ebene der Landkreise und kreisfeien Städte hauptamtlich durchführen. Zusätzlich sollen flächendeckend ehrenamtliche Inklusionsbeiräte tätig werden. Die Selbstvertretung soll bei der Besetzung bevorzugt berücksichtigt werden – das gilt auch für den Landesbeirat. Dessen Arbeit wollen wir mit einer besseren Ausstattung stärken und früher zu relevanten Gesetzgebungsprozessen konsultieren. Zusammen mit diesem Gremium wollen wir in Sachsen die Möglichkeiten eines Sächsischen Inklusionsparlaments, ähnlich dem Berliner Behindertenparlament, prüfen. Damit mehr Menschen mit Behinderungen überhaupt in die politische Kommunikation einbezogen werden, braucht es auch hier deutlich mehr Barrierefreiheit.

SPD

Inklusion ist uns ein wichtiges Anliegen, denn unsere Gesellschaft lebt von Vielfalt und der Teilhabe aller Menschen. Wir wollen das Bildungssystem und Lernorte kontinuierlich inklusiv weiterentwickeln. Dazu bauen wir die personellen und sächlichen Ressourcen zur Unterstützung in Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen aus. Wir entwickeln unter anderem eine Roadmap „Eine Kita für alle” und fördern inklusive Maßnahmen in Ausbildungsstätten, Schulen und Hochschulen weiter. Wir fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen in allen Bereichen der Gesellschaft. Entsprechende Maßnahmenpläne zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen gilt es zu aktualisieren und die personellen Ressourcen, Räume und Inhalte der Bildung auf tatsächlich gelebte Inklusion auszurichten.

Das gleiche gilt auch für den Arbeitsmarkt. Reguläre Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Möglichkeit, um am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben. Für die Unternehmen ist Inklusion auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Wir wollen mit dem verbesserten Budget für Arbeit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung ermöglichen. Außerdem stellen wir dem Budget für Arbeit eine Förderung bei Sachinvestitionen an die Seite, um mehr Inklusion möglich zu machen.

Gesellschaftliche Teilhabe für alle ist auch eine wichtige Grundbedingung für eine stabile Demokratie. Sie muss integrativ und inklusiv sein und dabei alle Anstrengungen unternehmen, damit Teilhabe barrierefrei und bürokratiearm möglich wird. Dies unterstützen wir unter anderem mit dem Programm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ und einer weiteren Anhebung der Nachteilsausgleiche im Landesblindengeldgesetz.

Inklusion im kulturellen Bereich ist uns ein Herzensanliegen. Dabei geht es uns nicht nur um die Barrierefreiheit von kulturellen Angeboten, sondern auch darum, Kultur- und Medienschaffende mit Behinderungen zum selbstverständlichen Bestandteil unserer sächsischen Kultur- und Medienlandschaft zu machen. Entsprechende inklusionsfördernde Maßnahmen fördern wir weiter.

2. Wie wird Ihre Partei die Chancengleichheit für Menschen mit sog. geistiger Behinderung sicherstellen?
CDU

Die Chancengleichheit von Menschen mit sog. geistiger Behinderung sicherzustellen ist eine Aufgabe, die eine Vielzahl von Lebensbereichen (so bspw. gesundheitliche Versorgung, Wohnen oder Zugang zum Arbeitsmarkt) betrifft. Im Rahmen der Erarbeitung des 8. Berichts zur Lage von Menschen mit Behinderungen im Freistaat wie auch bei der Fortschreibung des Aktionsplans wollen wir dies stärker berücksichtigen. Entscheidend aus unserer Sicht ist dabei eine stärkere Sensibilisierung und auch Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, um den Inklusionsgedanken vollumfänglich Rechnung zu tragen.

FDP

Wir Freien Demokraten wollen, dass alle Menschen sich entsprechend ihres Potenzials voll entfalten können. Dazu gehört für uns, alle Formen der Beeinträchtigung gesellschaftlich so aufzufangen, dass der höchste Grad an selbstständiger Entfaltung möglich ist. Dafür werden wir die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, aber auch eine leichtere Teilhabe am Arbeitsmarkt vorantreiben, um eine möglichst hohe Inklusion zu erreichen.

BSW

Wie bereits weiter oben angeführt, setzen wir uns für eine inklusive Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen und des Bildungssystem ein, um ein lebenslanges Lernen entsprechend individueller Bedarfe zu ermöglichen.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung vor Gewalt und Diskriminierung geschützt werden.

Die Linke

Menschen mit Lerneinschränkungen oder einer sogenannten „geistigen Behinderung“ haben es besonders schwer, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Oft leben, lernen und arbeiten sie in Sondereinrichtungen – in Wohnheimen, Förderschulen oder Werkstätten. Wir wollen aber eine inklusive Gesellschaft für alle. Damit sie trotzdem so gut wie möglich gefördert werden, wollen wir die Einrichtungen schrittweise öffnen, so dass jeder Mensch die Wahl hat. Um ihr Recht an Teilhabe zu verwirklichen, müssen viel mehr Informationen in Leichter Sprache kommuniziert werden. Wir wollen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einrichten, die unter anderem diese Angebote ausbauen soll.

Für Menschen mit Lerneinschränkungen ist es besonders wichtig, dass sie schon früh gut gefördert werden. Es soll darum ein Recht auf inklusive Kindertagesbetreuung und Schule geben. Es soll kleinere Klassen geben und zwei Lehrkräfte. Sonderpädagog*innen wollen wir auch an inklusiven, allgemeinbildenden Schulen einsetzen und alle Lehrer*innen sollen schon im Studium lernen, wie Kinder mit und ohne Behinderungen besser zusammen lernen können. So können Vorurteile am besten abgebaut und verhindert werden.

SPD

Menschen mit geistiger Behinderung sind überproportional vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. 75 Prozent der Beschäftigten in Werkstätten sind Menschen mit geistiger Behinderung. Es lässt sich ein gewisser „Automatismus“ von der Schule in die WfbM feststellen. Diesen möchten wir durchbrechen. In Sachsen wurde die Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Schwerpunkt Förderschulen für Geistige Behinderung mit Landesmitteln fortgeführt. Unter Beteiligung der Integrationsfachdienste konnten mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 für insgesamt 195 Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule G Alternativen zur WfbM aufgezeigt werden. Für Maßnahmen mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 waren dies 182 Schülerinnen und Schüler. Etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler, die an diesen Maßnahmen teilnahmen, konnten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in vorbereitende Maßnahmen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Eine vertiefte berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Unterstützung der Begleitung beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind für uns eine dauerhafte Aufgabe, die wir weiterhin erfüllen werden.

Darüber hinaus wurden in Sachsen drei Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) eingerichtet, die auf die medizinische Behandlung und die besonderen Kommunikationsbedarfe dieses Personenkreises ausgerichtet sind. Nichtsdestotrotz sind Menschen mit geistiger Behinderung darauf angewiesen, dass die Fachkräfte in der ambulanten und medizinischen Versorgung besser für ihre Bedürfnisse sensibilisiert werden.

Nachholbedarf gibt es auch beim Bewusstsein für notwendige Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen, wie zum Beispiel Texte in leichter Sprache.

3. Wie arbeitet Ihre Partei mit Selbstvertretern zusammen und wie fördern Sie, dass diese Menschen mitmachen können?
CDU

Die Zusammenarbeit mit Selbstvertretern ist uns wichtig und findet regelmäßig u.a. über die Fraktion im Sächsischen Landtag statt. Wir werden den regelmäßigen Austausch mit ihnen fortführen. Mit der ab 2023 bestehenden Möglichkeit der Förderung notwendiger Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit wird die Zusammenarbeit weiter verbessert. Dies werden wir weiterführen.

FDP

Wir Freie Demokraten machen keinen Unterschied zwischen den individuellen Anlagen, Voraussetzungen oder Einschränkungen unserer Mitbürger, wenn wir mit Ihnen in Kontakt treten. Wir legen einen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Selbstvertretern. Damit wir sicherstellen können, dass wir die Perspektiven und Bedürfnisse aller Bürger in unsere Arbeit einfließen. Dazu hören wir Selbstvertreter an und gestalten unsere Veranstaltungen auch möglichst niedrigschwellig. Zudem gibt es auch in unseren Gremien Selbstvertreter, welche ihre Perspektive einbringen und an der Entscheidungsfindung teilnehmen. 

BSW

Wir möchten eng mit Selbstvertreten und Betroffenen zusammenarbeiten, da sie die Experten in eigener Sache sind. Wir werden entsprechende Arbeitskreise auf kommunaler und Landesebene schaffen, um gemeinsam Lösungen erarbeiten zu können. Dabei werden wir auf barrierefreie Zugänge achten. Wir würden uns freuen, wenn Selbstvertreter und Betroffene sich zukünftig auch in unserem Bündnis engagieren.

Die Linke

Unsere Abgeordneten tauschen sich regelmäßig mit der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen aus. Wir fragen nach, welche Themen gerade relevant sind und behandeln sie im Parlament oder stellen Fragen an die Regierung. Wir führen auch Fachveranstaltungen zu Inklusionsthemen durch. Dabei achten wir auf Barrierefreiheit und Leichte Sprache. Wir laden dazu nicht nur Wohlfahrtsverbände, sondern gezielt die Selbstvertretung als „Expert*innen in eigener Sache“ ein. In der Partei Die Linke Sachsen gibt es außerdem Inklusionsbeauftragte, die sich sehr engagiert für mehr Inklusion einsetzen und auch kritisch die eigenen Strukturen hinterfragen. Es gibt auch Menschen mit Behinderungen, die selbst Politik machen oder dafür kandidieren. Es gibt noch viel zu tun, damit sie barrierefrei aktiv sein können.

SPD

In der SPD Sachsen engagieren sich seit vielen Jahren Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen – sowohl in der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv als auch in den übrigen Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften. Durch ihre Arbeit gestalten sie die politische Ausrichtung der SPD aktiv mit. Die AG Selbst Aktiv gehört zu einer der aktivsten Arbeitsgemeinschaften in der SPD und ist ein wichtiger Impulsgeber, um Inklusion innerhalb der Partei und der Gesellschaft voranzubringen. Darüber hinaus trägt die Arbeitsgemeinschaft dazu bei, dass die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung behinderter Menschen auf allen Ebenen in der SPD umgesetzt wird und die Teilhabe behinderter Menschen fester Bestandteil einer ganzheitlichen und inklusiven Gesellschaftspolitik wird.

Zudem sind wir im regelmäßigen Austausch mit Organisationen und Vereinen, in denen sich Menschen mit Behinderungen für politische und gesellschaftliche Belange engagieren oder für ihre Interessen eintreten.

4. Werden Sie die Ämter dazu verpflichten, immer Leichte Sprache  zu verwenden?
CDU

Das Sächsische Inklusionsgesetz sieht in § 8 Vorgaben zur Verständlichkeit und Verwendung von Leichter Sprache vor. Darauf aufbauend wollen wir als CDU die Barrierefreiheit fördern, in dem das Angebot von Informationen in leicht verständlicher Sprache ausgebaut wird.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine verständliche und bürgernahe Kommunikation ein. Insbesondere Verwaltungsprozesse müssen für den Bürgen leichter verständlich werden. Dabei legen wir Wert darauf, bei Formularen oder Gesetzestexten soweit wie möglich auf umständliche Behördensprache zu verzichten. Wo es geht, soll auch mindestens eine Version in leichter Sprache vorhanden sein und/oder die Möglichkeit einer verständlichen Beratung und Hilfe bei der Bewältigung der Anträge. Sehr sicher gibt es dabei auch Grenzen, beispielsweise bei innerbehördlichem Austausch oder bei Fachthemen wie Bauverfahren oder ähnlichem. 

BSW

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) unterstützt diese Forderung. Allen Menschen muss ein möglich sein, notwendige Formulare verstehen und ausfüllen zu können. Dabei sehen wir auch die Notwendigkeit Formulare und Anträge insgesamt zu vereinfachen. Es sollten nur noch relevante Daten transparent erhoben werden.

Die Linke

Es gibt bereits die Verpflichtung einiger öffentlicher Stellen zur Nutzung Leichter Sprache. Das steht im Sächsischen Inklusionsgesetz. Allerdings gilt das Gesetz nur für die Landesebene, nicht für die kommunale Ebene. Das ist nur in Sachsen so geregelt. Das Gesetz muss darum dringend überarbeitet werden und wir setzen uns dafür ein, dass das umgehend zu Beginn der Legislaturperiode passiert. Zur Unterstützung der Ämter und Behörden wollen wir – wie schon in der Antwort auf die Frage 2 erwähnte – Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten. Die kann helfen, ganz verschiedene Barrieren zu beseitigen – zum Beispiel die sehr schwere Sprache in der Verwaltung.

SPD

Barrierefreiheit ist die Grundlage für die umfassende Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger – egal ob mit oder ohne Behinderungen. Daher ist es wichtig, dass Behörden Informationen und Anträge in einer Form zur Verfügung stellen, die von allen Menschen verstanden wird. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind alle Behörden verpflichtet, ihre digitalen Angebote wie Internetseiten, mobile Anwendungen oder elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Das war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit. Wir unterstützen das Anliegen, dass alle Behörden-Dokumente leicht verständlich formuliert werden. Allerdings ist eine ausschließliche Formulierung in Leichter Sprache bei juristisch relevanten Texten nicht immer möglich und läuft Gefahr, zu Lasten der Rechtssicherheit bzw. rechtlicher Ansprüche zu gehen.

5. Was macht Ihre Partei, damit alle Menschen in der Partei dabei sein und auch aktiv mitwirken können?
CDU

Die Sächsische Union steht allen Menschen offen gegenüber, die unsere Werte und Ziele teilen und an deren Umsetzung mitwirken wollen. Wir achten bei unseren Veranstaltungen als Partei darauf, möglichst barrierefreie Veranstaltungsräume zu finden. Unser Kurzwahlprogramm werrden wir in Leichter Sprache und als barrierefreies pdf-Dokument veröffentlichen.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine barrierefreie Kommunikation ein, auch wenn wir dabei immer noch besser werden können. Wo es machbar ist, achten wir auch die Verwendung von einfacher Sprache. Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen am politischen Diskurs teilnehmen können und auch die entsprechenden Informationen dafür bekommen.

BSW

Wir sehen uns als eine Partei, bei der alle Menschen mitwirken können. Mit Blick auf Menschen mit Beeinträchtigung setzen wir uns für flächendeckend barrierefreie Wahllokale in Sachsen ein. Ebenso braucht es eine Neuregelung der Gewährung von Assistenzleistungen im Kontext politischer und ehrenamtlicher Tätigkeit.

Die Linke

Die erwähnten Inklusionsbeauftragten der Partei Die Linke setzen sich dafür ein, dass mehr Leute innerhalb der Partei dafür sensibilisiert werden und unterstützen bei Fragen und Problemen. Sie machen uns immer wieder auf Hürden aufmerksam, die wir nach und nach abbauen, um allen eine Teilhabe innerhalb der Linken zu ermöglichen. So setzten wir in den letzten Jahren auch die Forderungen um, unsere Wahlprogramme für alle verständlich zu kommunizieren. Es gibt aber noch viel Nachholbedarf bei der barrierefreien Kommunikation wichtiger Themen und Initiativen.

SPD

Wie zur Frage 3 ausgeführt haben wir mit der AG Selbst Aktiv eine Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen in der SPD Sachsen. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind ein wichtiger Motor, um die Beteiligung innerhalb der SPD inklusiver zu gestalten: Sei es durch Informationen und Wahlprogrammen in Leichter Sprache, barrierefreie Veranstaltungsorte oder dergleichen.

Denn die Verbesserung von politischer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in der SPD nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch vorangetrieben. Große Konferenzen der Partei finden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Aspekte von Barrierefreiheit statt. Aber auch kleinere Veranstaltungen und Sitzungen werden bei Bedarf barrierefrei durchgeführt, um politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen nicht einzuschränken.

6. Wie wird ihre Partei sicherstellen, dass auch Menschen mit einer Beeinträchtigung eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können?
CDU

Die Freistellung von Menschen mit Behinderung, welche in Werkstätten tätig sind, werden wir prüfen.

FDP

Wir Freie Demokraten unterstützen das politische Engagement von Menschen mit Behinderungen. Dafür ist es unerheblich, ob sie in Werkstätten arbeiten oder nicht. Damit wir in der politischen Landschaft noch mehr Menschen mit Behinderung haben und damit die Bevölkerung repräsentieren, werden wir Freistellungen für Engagement in einem Mandat oder kommunalen Ehrenamt ermöglichen und Werkstätten ermutigen ihre Beschäftigten bei politischem Engagement aktiv zu unterstützen.

BSW

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Menschen freigestellt werden, wenn sie sich politisch engagieren.

Die Linke

Die Linke setzt sich für mehr politische Partizipation und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ein. Wir wollen beispielsweise die Arbeit der hauptamtlichen Beauftragten und der ehrenamtlichen Beiräte stärken und diese auch auf kommunaler Ebene flächendeckend etablieren. Dies wollen wir bei der Novellierung im Inklusionsgesetz verankern und dabei auch Regelungen für die Freistellung und Aufwandsentschädigungen berücksichtigen. Auch außerhalb politischer Gremien muss die ehrenamtliche Arbeit von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Wir setzen uns dafür ein, dass beispielsweise Ehrenamtsassistenzen auch für in der Selbsthilfe tätige Vereine gefördert werden.

SPD

Für uns ist klar: Eine lebendige Demokratie braucht das Engagement möglichst vieler, verschiedener Menschen. Somit ist auch das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Beitrag, um den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ der UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben zu füllen. Hierfür gilt es, Strukturen der Anerkennung und Freistellung für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit zu schaffen und zu stärken.

7. Wird Ihre Partei die Möglichkeit für Bildungszeit in Sachsen einführen?
CDU

Wir lehnen bei der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt alle Maßnahmen strikt

ab, die die notwendige Arbeitszeit reduzieren wie beispielsweise einen fünftägigen

„Bildungsurlaub“. Daher ist die Einführung einer Bildungszeit nicht vorgesehen, da es bereits erfolgreiche Instrumente zur Förderung der Weiterbildung gibt. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Weiterbildung werden wir prüfen.

FDP

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für die Arbeitgeber von essenzieller Bedeutung, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden und ihnen Möglichkeiten zur Bildung einzuräumen. Eine gesetzliche Vorgabe ist dafür nicht nötig. Denn Arbeitgeber, die diese Möglichkeiten heutzutage nicht anbieten, wird der Markt ganz schnell bestrafen: Ihre Angestellten werden zu Mitbewerbern wechseln, die Weiterbildung fördern und ermöglichen. 

BSW

Ja-dieses Vorhaben unterstützen wir und stehen für eine lebenslanges Lernen aller Menschen.

Die Linke

Die Linke setzt sich sehr intensiv für die Einführung des Bildungsurlaubs in Sachsen ein. Gesellschaft und Arbeitswelt ändern sich ständig und die Menschen brauchen genug Zeit, um sich dafür fortzubilden. Auch für eine inklusive Gesellschaft brauchen wir mehr Bildungszeit – vor allem für Menschen ohne Behinderungen, die sich oft noch gar nicht damit beschäftigt haben. Fast alle Bundesländer haben ein Gesetz für Bildungszeit, aber in Sachsen wird es von der CDU blockiert. Die Linke ist zusammen mit anderen Parteien, Gewerkschaften und Verbänden bei der Initiative eines Volksantrags „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ aktiv. Im Landtag werden wir uns dafür einsetzen, dass dieser Antrag dann auch wirklich umgesetzt wird. In der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs werden wir selbstverständlich auch Beschäftigte in den Werkstätten berücksichtigen.

SPD

Anders als in 14 anderen Bundesländern gibt es in Sachsen keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung, weil die CDU entsprechende Initiativen bisher immer abgelehnt hat. In Zeiten des Wandels gewinnen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten immer mehr an Bedeutung. Wir beteiligen uns daher am Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen” und unterstützen den Volksantrag für ein Bildungsfreistellungsgesetz. Mit einem Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung an fünf Arbeitstagen pro Jahr werden berufliche, politische, allgemeine und kulturelle Weiterbildung sowie die Qualifizierung im Ehrenamt unterstützt. Wir fordern die Unternehmen dazu auf, Qualifizierung nicht nur möglich zu machen, sondern auch aktiv zu fördern. Viele Beschäftigte sind bereit, sich weiter zu qualifizieren. Sie müssen darin unterstützt werden. Dies gilt auch für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten.

8. Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass inklusive (politische) Erwachsenenbildung flächendeckend sachsenweit verstetigt werden kann.
CDU

Unser Fokus liegt auf dem lebenslangen Lernen und der allgemeinen Erwachsenenbildung. Wir wollen die anerkannten Weiterbildungsträger dabei unterstützen, Bildungsangebote bedarfsgerecht umzusetzen und die Weiterbildungsdichte bis zum Ende des Jahrzehnts dem Bundesdurchschnitt anzugleichen.

FDP

Wir Freien Demokraten werden uns in allen Lebenslagen für eine bürokratische Entlastung der Menschen einsetzen. Dafür werden wir im konkreten Fall Förderungsbedingungen auf ein Minimum reduzieren und die Antragsstellung durch eine Digitalisierung und Vereinfachung leichter machen. 

BSW

Hier möchten wir nichts versprechen, was wir nicht halten können. Allerdings werden wir uns für eine Vereinfachung der Förderanträge einsetzen, worin wir bereits einen entscheidenden Baustein auf dem Weg zur Verstetigung sehen.

Die Linke

Für mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen muss auch die inklusive politische Bildung gestärkt werden. Zur Koordination von Maßnahmen und zur fachlichen Begleitung und Vernetzung der Akteur:innen und Verbände soll in enger Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung eine Fachstelle „Politische Bildung inklusiv“ etabliert werden, in der Expertise gebündelt, Wissen barrierefrei zur Verfügung gestellt wird und Menschen mit Behinderungen auch aktiv zur politischen Beteiligung motiviert werden können.

SPD

Wir setzen uns dafür ein, dass entsprechende Bildungsangebote strukturell verankert und langfristig finanziell gesichert werden. Dazu wollen wir die finanzielle Förderung von Bildungsträgern ausbauen und verstetigen, die inklusive Bildungsprogramme anbieten. Zudem werden wir eng mit lokalen Bildungsanbietern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kommunen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Angebote zur politischen Erwachsenenbildung auch in ländlichen Regionen und für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar sind. Weiterhin planen wir, den Einsatz digitaler Bildungsformate zu fördern, um Barrieren abzubauen und eine breite Teilhabe zu ermöglichen.

9. Was macht Ihre Partei, um mehr barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen zu schaffen?
CDU

Die Sächsische Union setzt sich seit vielen Jahren für eine stabile Förderung des Baus barrierefreier Wohnungen ein. Gemeinsam mit Bundesmitteln wird seit 1. Juli 2017 im Freistaat Sachsen der barrierefreie Umbau von Wohnraum für Mieter sowie Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind barrierereduzierende Baumaßnahmen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbstnutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können. Das barrierefreie Bauen und Umbauen wollen wir verstärkt fördern. Hinsichtlich der Bezahlbarkeit von Wohnraum stehen wir grundsätzlich für sichere Rahmenbedingungen für Investitionen und Bauen und wollen u.a. einen Fokus auf den sozialen Wohnungsbau legen.

FDP

Wir Freie Demokraten sehen bei barrierefreiem Wohnraum noch stärken als bei dem sonstigen Wohnraum einen enormen Mangel. Wir müssen dringend mehr bauen. Das schaffen wir, indem wir überflüssige Verordnungen und Vorschriften abschaffen, aber auch gezielt barrierefreien Wohnungsbau fördern. Zudem werden wir auch den Bestandsumbau fördern sowie private Investitionen durch Anreize unterstützen.

BSW

Wir setzen uns dafür ein, barrierefreien Wohnraum zu schaffen und machen uns stark, dass entsprechende Förderprogramme auf Landesebene auskömmlich vorgehalten werden, um bestehenden Wohnraum entsprechend barrierefrei umbauen zu können. Dabei möchten wir die Zugangswege zur Beantragung so niederschwellig wie möglich halten.

Die Linke

Ja, wir wollen uns sowohl für den barrierefreien Neubau als auch den Umbau im Bestand einsetzen. Für den Neubau wollen wir die Sächsische Bauordnung anpassen und so die DIN 18040 zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen in das Baurecht überführen. Um den großen Bedarf an Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf zu decken, muss jeder Neubau barrierefrei angelegt sein. Das gilt insbesondere für den Sozialwohnungsbau, denn Barrierefreiheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Mithilfe einer im Sächsischen Inklusionsgesetz verankerten Landesfachstelle für Barrierefreiheit wollen wir auch entsprechende Gutachterstellen und Beratungsmöglichkeiten schaffen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Barrierefreiheit verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Bauberufen wird, denn es ist wichtig, dies in der Planungsphase von Anfang an mitzudenken. Die Mehrkosten im Neubau belaufen sich dann laut Studien nur auf 1% der Gesamtkosten, was deutlich günstiger ist als aufwändige Umbaumaßnahmen.

Da durch den Neubau allein der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum nicht gedeckt werden kann, benötigen wir zusätzlich Förderprogramme, die den barrierefreien Umbau von Wohnraum finanziell unterstützen. Die Mittel dafür wollen wir entsprechend des steigenden Bedarfs aufstocken.

SPD

Wir betrachten das selbstbestimmte Wohnen als wesentlichen Teil einer modernen und auf alle Menschen ausgerichteten Wohnungsbaupolitik. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben können. Wir wollen weiterhin die Schaffung von altersgerechten, barrierefreien und barrierearmen Wohnungen fördern und bestehende Programm ausweiten. Früher setzen wir mit der Förderung von Mehrgenerationenhäusern an: Wohngemeinschaften über Generationen hinweg erleichtern Haushalt, Kinderbetreuung, Nachhilfe, Einkäufe und einfache Hilfestellungen der Pflege. Wir wollen den Bau von bezahlbaren Wohnungen in Sachsen steigern und unterstützen gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte, auch generationenübergreifend.

Wir unterstützen die vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ angeregte Definition für einen Mindeststandard für den Neubau von Wohnungen, sodass neu gebaute Wohnungen im Bedarfsfall schnell barrierefrei umgerüstet werden können. In diesem Rahmen wird auch eine Reform der Musterbauordnungen sowie der Landesbauordnungen hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien und mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen pro Gebäude oder der Einbau eines Fahrstuhls diskutiert, was wir ebenfalls unterstützen.

Wir wollen feststellen lassen, wie sich die Bedarfe an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Sachsen weiterentwickelt haben und noch weiterentwickeln werden und ob dies über bestehende Förderprogramme abgedeckt werden kann. Die Vorschriften für bauliche Umsetzungen zu Barrierefragen sind meist DIN-Normen, im Fall von Wohnungen ist DIN 18040-2 einschlägig. Hier werden wir prüfen, welche Regelungen dieser DIN-Norm bei Anwendung der technischen Bauvorschriften bislang zum Tragen kommen und ob dies ohne größeren Aufwand im Sinne der Barrierefreiheit geändert werden kann.

10. Wie will Ihre Partei dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die Assistenz bekommen, die sie brauchen und dass der ITP standardgemäß angewandt wird?
CDU

Wir wollen in der kommenden Legislatur die Bereitstellung von Assistenzleistungen sowie deren Sicherstellung mit den zuständigen Trägern weiter thematisieren. Nach der Eingliederungshilfe-Bedarfsermittlungsverordnung ist die Grundlage zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes (gemäß § 118 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches) grundsätzlich der Integrierte Teilhabeplan Sachsen. Dieser ist bei der Erhebung und Dokumentation entsprechend zu verwenden. Im Gespräch mit den zuständigen Trägern werden wir dessen Anwendung noch einmal thematisieren.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jeder Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten im Leben bekommt, weshalb Menschen mit Behinderung die notwendige Assistenz erhalten müssen. Das erreichen wir, in dem wir den Zugang zu Assistenzleistungen erleichtern und hier überflüssige Bürokratie abbauen, eine individuelle Bedarfsprüfung schaffen und damit maßgeschneiderte Assistenzleistungen ermöglichen, sowie ausreichend Mittel durch Bund und Land einstellen. 

BSW

Wir setzen uns dafür ein, dass hinsichtlich der unterschiedlichen Assistenzleistungen neue Berufsbilder konzipiert und implementiert werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Beeinträchtigung sollte dabei oberste Priorität haben. Der ITP wird in Sachsen zur individuellen Bedarfsermittlung verwendet. Wichtig ist, dass dieses Instrument entsprechend dem Grundsatz der Personenzentrierung angewandt wird.

Die Linke

Wir setzen uns für das Recht auf Assistenz ein und wollen die Möglichkeiten zur Beantragung überprüfen und erleichtern. Die Anwendung des ITP als landeseinheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung für die Träger der Eingliederungshilfe ist in Sachsen zwar verbindlich geregelt, in der Praxis gibt es allerdings erhebliche Umsetzungsprobleme (Siehe auch klAnfr 7/10622) Wir wollen die Verfahren der Bedarfsermittlung kritisch überprüfen, um gezielt nachbessern zu können.

Damit Menschen mit Behinderungen eine Assistenz in Anspruch nehmen können, muss es auch genügend Assistenzkräfte geben. Wir wollen ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Tarifverhandlungen nach dem Berliner Vorbild unterstützen wir ausdrücklich.

SPD

Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu gehören Assistenz-Leistungen bei der Arbeit oder in Schule und Ausbildung, aber auch bei der Pflege, im Haushalt, in der Freizeit oder auf Urlaubsreisen. In Sachsen fördern wir mit der Richtlinie Selbstbestimmte Teilhabe auch notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit. Hierzu zählen zum Beispiel die Anschaffung von Braille-Unterlagen, die Bereitstellung von Kommunikationshilfsmitteln, Informationen in Leichter Sprache, notwendige Fahrtkosten oder Aufwandsentschädigungen. An dieser wichtigen Förderung halten wir fest, um kontinuierlich mehr Menschen mit Behinderung bei ihrem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen.

Darüber hinaus wurde der Integrierte Teilhabeplan Sachsen im Juni 2020 durch den Erlass einer Rechtsverordnung landesweit als Instrument der Bedarfsermittlung für die Leistungen der Eingliederungshilfe eingeführt und somit eine einheitliche Verfahrensweise der Träger der Eingliederungshilfe sichergestellt.