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Fünfprozentklausel

Jede Partei, die in den Bundestag möchte, braucht eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Die Parteien müssen mindestens 5 Prozent aller Wähler:innen erreichen. Das heißt, mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Personen müssen für die Partei stimmen. Schafft die Partei das nicht, darf sie nicht in den Bundestag.
Man spricht auch von der Fünfprozenthürde.