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Gewaltenteilung

In Deutschland gibt es drei verschiedene Gewalten. Dazu zählen die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Jede von ihnen hat eigene Aufgaben. Sie sind unabhängig voneinander.
Es soll verhindern, dass nur eine Person oder Institution die gesamte Macht im Staat besitzt. Stattdessen teilt man die Macht auf. Verschiedene Personen und Institutionen erhalten das Recht zu entscheiden.