Bei der Bundestagswahl haben alle Wähler:innen zwei Stimmen: Die Erststimme und die Zweitstimme. Alle Wahlkreise sollen im Parlament vertreten sein. Mit der Erststimme bestimmen die Wähler:innen eine Person aus ihrem Wahlkreis. Diese Person soll sie im Bundestag vertreten. Die Person mit den meisten Stimmen aus einem Wahlkreis, kommt als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Bundestag.…