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Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl haben alle Wähler:innen zwei Stimmen: Die Erststimme und die Zweitstimme.

Alle Wahlkreise sollen im Parlament vertreten sein. Mit der Erststimme bestimmen die Wähler:innen eine Person aus ihrem Wahlkreis. Diese Person soll sie im Bundestag vertreten. Die Person mit den meisten Stimmen aus einem Wahlkreis, kommt als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Bundestag. Man nennt sie auch Direktkandidaten.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler:innen, wieviele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Damit entscheiden die Bürger:innen, welche Partei mehr Einfluss erhält. Bekommt eine Partei mehr Zweitstimmen als ein andere, bekommt sie auch mehr Sitze im Parlament.